Häufige Fragen und Antworten

Was muss ich machen, um das EMfit-Qualitätslabel zu erhalten?
  • Dazu müssen Sie sich bei EMfit registrieren. Zurzeit können sich nur Kursleitende registrieren, die Mitglied einer der Partnerinstitutionen von EMfit sind. Wenn Ihr Verband zu dieser Gruppe gehört, erhalten Sie zunächst von dort eine entsprechende Mitteilung. Anschliessend sendet Ihnen EMfit ein E-Mail mit den Informationen, die Sie für Ihre Registrierung bei EMfit brauchen.
Was kostet die Registrierung bei EMfit?
  • Der Erwerb und die Erneuerung des EMfit-Qualitätslabels setzen voraus, dass die Kursleiterin oder der Kursleiter Mitglied einer Partnerinstitution von EMfit ist. Das EMfit-Qualitätslabel ist kostenlos, bis sich die Kursleiterin oder der Kursleiter für die EMfit-Liste freischaltet. Die EMfit-Liste mit den Namen und Daten der registrierten Kursleitenden wird von EMfit regelmässig an die angeschlossenen Versicherer übermittelt.

    Kursleitende, die über das EMfit-Qualitätslabel verfügen und deren Methoden von mindestens einem Versicherer vergütet werden, können sich für die EMfit-Liste freischalten. Ab dieser Freischaltung und der damit bewirkten Aufnahme der Kursleiterin oder des Kursleiters auf die EMfit-Liste ist das EMfit-Qualitätslabel kostenpflichtig.

    Für das erste Jahr ab der Freischaltung CHF 50.— pro Jahr
    Für die Erneuerung des EMfit-Qualitätslabels CHF 110.— pro Jahr
Was bringt das EMfit-Qualitätslabel?
  • Kursleitenden, die Kurse im Bereich der Gesundheitsförderung anbieten, bietet das EMfit-Qualitätslabel die Möglichkeit, ihre Qualifikation und ihre Kompetenz deutlich sichtbar nach aussen darzustellen. Dadurch können sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen, weniger qualifizierten Anbietern verschaffen.
Was sagen die Krankenversicherer zu dem neuen Qualitätslabel?
  • Die Krankenversicherer suchen nach einem zuverlässigen Bewertungsmassstab für die Rückerstattung von Leistungen für gesundheitsfördernde Kurse im Rahmen von privaten Zusatzversicherungen. EMfit hat einen Vertrag mit Helsana per 1.1.2016 und mit sodalis per 1.1.2020 abgeschlossen. EMfit steht in Verhandlungen mit weiteren Krankenversicherern. Das EMfit-Qualitätslabel ist bei ihnen auf grosses Interesse gestossen.
Gibt das EMfit-Qualitätslabel mir oder meinen Kursteilnehmern eine Garantie, dass meine Leistungen durch die Versicherer erstattet werden?
  • EMfit hat auf die Zahlung von Beiträgen zur Gesundheitsförderung keinen Einfluss. Jeder Versicherer entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er Leistungen von Kursleitenden vergütet, die das EMfit-Qualitätslabel tragen. Auch vergüten nicht alle Versicherer die gleichen Methoden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Kursteilnehmer auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, damit sie sich vorgängig bei ihrem Versicherer über dessen aktuelle Vergütungspraxis informieren und eine Kostengutsprache einholen können. Bitte richten Sie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Vergütung der Kurskosten direkt an den jeweiligen Versicherer.
Wie lange ist das EMfit-Qualitätslabel gültig?
  • Das EMfit-Qualitätslabel ist jeweils ein Jahr lang gültig. Zur Erneuerung des Labels muss die Kursleiterin oder der Kursleiter nachweisen, dass die im EMfit-Reglement geforderten Fort- und Weiterbildungen absolviert wurden. Erfüllt die Kursleiterin oder der Kursleiter nachweislich die Fort- und Weiterbildungspflicht und weiterhin alle anderen Kriterien des EMfit-Reglements, wird das EMfit-Qualitätslabel um ein Jahr verlängert.
Von welchen Dienstleistungen kann ich nebst dem Qualitätslabel profitieren?
  • EMfit stellt Ihnen verschiedene Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, die Sie bei Ihrer Tätigkeit als Kursleiterin oder Kursleiter unterstützen sollen. So finden Sie auf unserer Website unter «Dokumente für Kursleitende» beispielsweise den EMfit-Gesundheitsfragebogen oder die EMfit-Rechnungsformulare. Des Weiteren erhalten Sie unseren Newsletter, mit dem wir Sie zum einen über die aktuellen Entwicklungen bei EMfit auf dem Laufenden halten, in diesem Fall über die Zusammenarbeit mit den Partnerverbänden und mit den Krankenversicherern. Zum anderen bieten wir eine bunte Mischung an Informationen aus dem Bereich der Gesundheitsförderung.
Welche Fort- und Weiterbildung muss ich nachweisen?
  • Pro Registrierungsperiode müssen mindestens 14 Stunden à 60 Minuten Fort- und Weiterbildung nachgewiesen werden. Sind die Kursleitenden Mitglied einer EMfit-Partnerinstitution, so müssen sie anstelle dieser 14 Stunden die von der EMfit-Partnerinstitution in Bezug auf die Fort- und Weiterbildung geforderten Kriterien erfüllen. Bei Mitgliedschaft in mehreren EMfit-Partnerinstitutionen gelten die jeweils höchsten Anforderungen.
Welche Bedeutung hat das EMfit-Qualitätslabel im Markt der Gesundheitsförderung?
  • Gesundheitsfördernde Kurse erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, der Markt wächst rasch und damit auch die Ansprüche an die Qualitätssicherung. Die Diskussion um die Definition von Qualität in der Gesundheitsförderung hat jedoch erst begonnen, es gibt viele Fragen und nicht genügend zuverlässige Antworten.

    Das EMfit-Qualitätslabel bietet:

    • für die Versicherer eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung von Angeboten für ihre Versicherten im Bereich der Gesundheitsförderung;
    • für Kursteilnehmer die Sicherheit, dass die Kursleiterin oder der Kursleiter über eine qualifizierte Ausbildung verfügt und sich regelmässig fortbildet;
    • für Kursleitende einen Wettbewerbsvorteil, um sich von anderen, weniger gut qualifizierten Anbietern zu unterscheiden.