Qualitätskriterien
Um das EMfit-Qualitätslabel zu erhalten, muss die Kursleiterin oder der Kursleiter eine Reihe von Qualitätskriterien erfüllen.
EMfit prüft, ob die Kursleitenden die geltenden EMfit-Qualitätskriterien erfüllen. Ist dies der Fall, werden die Kursleitenden registriert und erhalten das EMfit-Qualitätslabel. Andernfalls wird das Gesuch abgelehnt. Für alle Kursleitenden gelten dabei die gleichen, klar definierten Qualitätskriterien und Bedingungen. Diese sind im EMfit-Reglement festgelegt.
Kursleitende mit EMfit-Qualitätslabel erfüllen folgende Qualitätskriterien:
- Sie haben nachweislich eine abgeschlossene Ausbildung, die bestimmte Bedingungen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Form erfüllt und die im EMfit-Kompetenzenmodell geforderten beruflichen Handlungskompetenzen abdeckt. EMfit akzeptiert ausschliesslich Ausbildungen, die auf der EMfit-Ausbildungsliste aufgeführt sind.
- Sie können ihren guten Leumund durch einen Auszug aus dem Strafregister belegen.
- Sie verfügen über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Versicherungsdeckung.
- Sie verpflichten sich, den EMfit-Berufskodex zu wahren und einzuhalten.
- Sie führen eine adäquate Dokumentation über ihre Kurse und Kursteilnehmer und schützen diese vor unbefugten Zugriffen.
- Sie verpflichten sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Schweigepflicht gegenüber ihren Kursteilnehmern zu wahren.
- Sie gewährleisten die Sicherheit der Kursteilnehmer und halten sich an allgemeine und kursspezifische Hygienestandards.
- Sie kommen ihrer Auskunftspflicht gegenüber den Kursteilnehmern nach.
- Sie weisen jährlich eine angemessene Fort- und Weiterbildung im vorgeschriebenen Umfang nach.