Tarif 595
Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Standard für die Abrechnung von Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention. Er richtet sich an Kursanbieter, Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios sowie andere Einrichtungen der Sportförderung.
Einführung
Ab 1. Januar 2027 müssen Rückforderungsbelege für gesundheitsfördernde Leistungen nach dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard (XML 5.0) erstellt werden.
Für die Rechnungsstellung wird künftig eine professionelle Softwarelösung benötigt, welche den Rechnungsstandard unterstützt und Tarifstrukturen automatisch aktualisiert.
Der Tarif 595 betrifft ausschliesslich die Rechnungsstellung und hat keinen Einfluss auf die Zertifizierung oder die Anerkennung durch Krankenversicherer. Für weiterführende Informationen und praktische Fragen zur Anwendung des Tarifs 595 helfen die folgenden Fragen und Antworten (FAQ).
Fragen und Antworten zum Tarif 595
- Allgemeine Fragen
- Fragen zum Ablauf der Umstellung auf den Tarif 595 und zum einheitlichen Rechnungsformular
- Übersicht zur Darstellung einer Rechnung
- Fragen zum Tarif 595 und zur Abrechnung von Leistungen
- Abgrenzung Gesundheitsförderung (595) und Komplementär- und Alternativmedizin VVG (590)
- Spezifische Fragen zu eTG


