Tarif 595
Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Standard für die Abrechnung von Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention. Er richtet sich an Kursanbieter, Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios sowie andere Einrichtungen der Sportförderung.
Einführung
Ab 1. Januar 2027 müssen Rückforderungsbelege für gesundheitsfördernde Leistungen nach dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard (XML 5.0) erstellt werden.
Für die Rechnungsstellung wird künftig eine professionelle Softwarelösung benötigt, welche den Rechnungsstandard unterstützt und Tarifstrukturen automatisch aktualisiert.
Der Tarif 595 betrifft ausschliesslich die Rechnungsstellung und hat keinen Einfluss auf die Zertifizierung oder die Anerkennung durch Krankenversicherer. Für weiterführende Informationen und praktische Fragen zur Anwendung des Tarifs 595 helfen die folgenden Fragen und Antworten (FAQ).
Fragen und Antworten zum Tarif 595
- Allgemeine Fragen
- Fragen zum Ablauf der Umstellung auf den Tarif 595 und zum einheitlichen Rechnungsformular
- Übersicht zur Darstellung einer Rechnung
- Fragen zum Tarif 595 und zur Abrechnung von Leistungen
- Abgrenzung Gesundheitsförderung (595) und Komplementär- und Alternativmedizin VVG (590)
- Spezifische Fragen zu eTG
Fragen zum Ablauf der Umstellung auf den Tarif 595 und zum einheitlichen Rechnungsformular
| Per wann wird die Abrechnung mit dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsformular vorausgesetzt? |
Der Tarif 595 – ambulante, gesundheitsfördernde Leistungen VVG – ist ein schweizweit gültiger Tarif und dient zur Abrechnung von Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention. Der Tarif 595 mit dem einheitlichen Rechnungsformular (XML 5.0) wird per 1. Januar 2027 vorausgesetzt.
Eine Abrechnung über den Tarif 595 wird per 1. Januar 2027 für alle Abonnementsbestätigungen vorausgesetzt, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden. Ältere Vorlagen für Abonnementsbestätigungen werden daher nicht mehr benötigt.
Mit «einheitlichem Rechnungsformular» ist ein standardisiertes Format gemeint, das Leistungserbringer (Ärztinnen, Spitäler, Therapeuten, Fitnesscenter, Kursanbieterinnen etc.) nutzen, um erbrachte Leistungen gegenüber der Krankversicherung oder Kunden/Patienten abzurechnen.
Das einheitliche Rechnungsformular stellt sicher, dass alle relevanten Daten auf der Abrechnung vorhanden sind und die Leistungen transparent sowie maschinenlesbar dargestellt werden.Im
Bereich Gesundheitsförderung wird das XML-5.0-Format vorausgesetzt.
Ab 1. Januar 2027 wird die Nutzung einer professionellen Software mit dem aktuellen Rechnungsstandard zur Rechnungsstellung und Abrechnung nach Tarif 595 vorausgesetzt. Die Softwareanbieter stellen für die unterschiedlichen Bedürfnisse adäquate Lösungen bereit – von Gratisversionen bis zu ausgereiften Profianwendungen. Eine Liste der Softwareanbieter finden Sie auf den Websites Ihrer Zertifizierungsstelle und der Versicherer.
Die ZSR-Nummer wird von den verschiedenen Zertifizierungsstellen (EMfit, Fitness-Guide, Qualitop, Qualicert) vergeben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an jene Stelle, bei der Sie zertifiziert sind oder sich zertifizieren lassen möchten.
Die Global Location Number (GLN) ist ein eindeutiger Personenidentifikator und wird benötigt, um Leistungen eindeutig zuzuordnen. Die GLN-Nummer wird von den verschiedenen Zertifizierungsstellen (EMfit, FitnessGuide, Qualitop, Qualicert) vergeben.
Die Zertifizierungsstellen bieten Gewähr, dass Sie bis Ende 2026 eine GLN-Nummer erhalten. Fall Sie bereits eine haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.


