Tarif 595
Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Standard für die Abrechnung von Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention. Er richtet sich an Kursanbieter, Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios sowie andere Einrichtungen der Sportförderung.
Einführung
Ab 1. Januar 2027 müssen Rückforderungsbelege für gesundheitsfördernde Leistungen nach dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard (XML 5.0) erstellt werden.
Für die Rechnungsstellung wird künftig eine professionelle Softwarelösung benötigt, welche den Rechnungsstandard unterstützt und Tarifstrukturen automatisch aktualisiert.
Der Tarif 595 betrifft ausschliesslich die Rechnungsstellung und hat keinen Einfluss auf die Zertifizierung oder die Anerkennung durch Krankenversicherer. Für weiterführende Informationen und praktische Fragen zur Anwendung des Tarifs 595 helfen die folgenden Fragen und Antworten (FAQ).
Fragen und Antworten zum Tarif 595
- Allgemeine Fragen
- Fragen zum Ablauf der Umstellung auf den Tarif 595 und zum einheitlichen Rechnungsformular
- Übersicht zur Darstellung einer Rechnung
- Fragen zum Tarif 595 und zur Abrechnung von Leistungen
- Abgrenzung Gesundheitsförderung (595) und Komplementär- und Alternativmedizin VVG (590)
- Spezifische Fragen zu eTG
Fragen zum Tarif 595 und zur Abrechnung von Leistungen
Grundsätzlich sind Änderungen jederzeit möglich, damit der Tarif 595 stets aktuell ist. Der Tarif 595 wird regelmässig weiterentwickelt und optimiert. Änderungen erfolgen in der Regel jährlich per 1. Januar. Daher sollte Ihnen Ihr Softwareanbieter zu Jahresbeginn jeweils ein Update zur Verfügung stellen.
Für Online-Trainings und Online-Beratungen wurden im Tarif 595 wo möglich eigenständige Tarifziffern erstellt. Dabei wird zwischen Online Live und aufgezeichnetem Training unterschieden.
Online Live oder Online-Training synchron ist ein Training, das zeitgleich mit dem Kursleiter absolviert wird. Die Kommunikation zwischen Kursleiter und Kursteilnehmenden während der Lektionen findet per Video oder Audio statt.
Aufgezeichnete oder gespeicherte Videolektionen sind Lektionen ohne Interaktionsmöglichkeit zwischen Kursleiter und Kursteilnehmenden.
Aufgezeichnete Online Sessions müssen massnahmenunabhängig mit der Tarifziffer 1105 transparent in Rechnung gestellt werden.
Unter hybridem Training versteht man die Kombination von persönlicher Kursteilnahme am Kursort und digitalem Online-Training. Dabei findet das Training hauptsächlich vor Ort statt. Sollte der Kurs hybrid besucht werden, findet das Online-Training synchron mit dem Kurs am Kursort statt; es handelt sich nicht um eine aufgezeichnete Session.
Der Unterschied zwischen Personal Training und Gruppenkurs besteht vor allem in der Intensität der Betreuung und der Individualität. Ab zwei Teilnehmenden handelt es sich um einen Gruppenkurs.
Beim Personal Training kommt es auf die angebotene Leistung an. Verwenden Sie die Tarifziffer der entsprechenden Methode (zum Beispiel Yoga oder Aerobic) und danach die Tarifziffer für Personal Training. Bei einzelnen Tarifziffern kann die Methode nur als «Personal Training / Einzelsetting» durchgeführt werden, es ist somit keine Unterteilung der Tarifziffern möglich.
Groupfitness ist ein Kursangebot mit mehreren definierten Kursmethoden. Die verschiedenen definierten Kombinationen von Groupfitness müssen dem Tarif 595 oder der Methodengruppierung entnommen werden.
Gruppenkurse sind Kurse mit einer Methode, zum Beispiel Yoga oder Aerobic. Zur Abrechnung muss die vorgesehene Tarifziffer gemäss dem Tarif 595 oder der Methodengruppierung verwendet werden.
In diesem Abonnement wird nur eine Kursmethode angeboten. Wählen Sie die entsprechende Tarifziffer für die angebotene Leistung, zum Beispiel Yoga.
In diesem Abonnement werden mehrere definierte Kursmethoden/Tarifziffern angeboten. Die Definitionen der verschiedenen Kombinationen sind im Tarif 595 oder in der Methodengruppierung aufgeführt.
Es muss unterschieden werden, ob das Angebot in einem Fitness- und Gesundheitscenter, einem Bewegungsstudio oder im Rahmen eines Groupfitness stattfindet.
Es gibt spezifische Tarifziffern für Fitness- und Gesundheitscenter sowie Bewegungsstudios (Kapitel 2.1 des Tarif 595).
Im Kapitel 2.2 des Tarifs 595 sind die Tarifziffern zu Groupfitness aufgeführt. Diese Tarifziffern müssen ab zwei Abrechnungsziffern der verschiedenen Kombinationen angewendet werden. Die Definitionen der verschiedenen Kombinationen sind im Tarif 595 oder in der Methodengruppierung aufgeführt.
Für Tarifpositionen bzw. gesundheitsfördernde Massnahmen, die über keine spezifische Tarifziffer im Tarif 595 verfügen, können Sie den Tarif 595 mit Tarifziffer 9999 verwenden und Ihren eigenen Text hinzufügen.
| Werden Leistungen im Tarif 595 und unter der Tarifziffer 9999 (Freitext) demnach nicht vom Versicherer vergütet? |
Die Verwendung des Tarifs 595 bietet dem Fitnesscenter/Kursanbieter keine Gewähr, dass die Leistungen vom Versicherer rückvergütet werden. Die Versicherer sind im Zusatzversicherungsbereich frei in ihren Bedingungen. Das heisst, jeder Versicherer entscheidet eigenständig, ob und welche Leistungen gemäss seinen Versicherungsbedingungen vergütet werden.
Die Leistungen werden wie bisher über den Kursanbieter und dessen ZSR-Nummer abgewickelt.


