Tarif 595

Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Standard für die Abrechnung von Leistungen in der Gesundheits­förderung und Prävention. Er richtet sich an Kurs­anbieter, Fitness- und Gesundheits­center, Bewegungs­studios sowie andere Einrichtungen der Sport­förderung.

Einführung

Ab 1. Januar 2027 müssen Rück­forderungs­belege für gesundheits­fördernde Leistungen nach dem Tarif 595 und dem ein­heitlichen Rechnungs­standard (XML 5.0) erstellt werden.

Für die Rechnungs­stellung wird künftig eine professionelle Software­lösung benötigt, welche den Rechnungs­standard unterstützt und Tarif­strukturen automatisch aktualisiert.

Der Tarif 595 betrifft ausschliesslich die Rechnungs­stellung und hat keinen Einfluss auf die Zertifi­zierung oder die Anerkennung durch Kranken­versicherer. Für weiter­führende Informationen und praktische Fragen zur Anwendung des Tarifs 595 helfen die folgenden Fragen und Antworten (FAQ).


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FAQ
Tarif 595 FAQ

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Fragen und Antworten zum Tarif 595

 

Übersicht zur Darstellung einer Rechnung

Im Tarif 595 gibt es spezifische Tarifziffern für einen «Einzeleintritt» / «pro Lektion». Pro Tag wird eine Zeile oder eine einzelne Rechnung erfasst. Die Anzahl bleibt 1.

Wählen Sie die entsprechende Tarifziffer für «Einzeleintritt» / «pro Lektion». Bei der Anzahl geben Sie 10 ein (10x Einzeleintritt).

Im Tarif 595 gibt es spezifische Tarifziffern für ein Monatsabonnement. Entweder erfolgt nach jedem Monat eine separate Rechnung mit einer Position für einen Monat oder es wird eine Sammelrechnung erstellt. In diesem Fall wählen Sie die entsprechende Tarifziffer mit «pro Monat» und geben Sie die entsprechende Anzahl (zum Beispiel 3 = 3 Monate) ein.

Achtung: Jahresabonnemente, die zum Beispiel in zwölf Raten bezahlt werden, werden nicht mittels Monatsrechnungen/Tarifziffern abgebildet.

Wählen Sie die entsprechende Tarifziffer für ein Jahresabonnement (pro Jahr) aus und geben Sie die Anzahl 1 ein.

Oder wählen Sie die entsprechende Tarifziffer für ein Monatsabonnement mit der Anzahl 12 aus.

Bei einem Mehrjahresabonnement ist pro Jahr eine Zeile zu erfassen.

Beispiel:

•  Zeile 1: 01.04.2027 Tarifziffer pro Jahr Preis pro Jahr: CHF 800.00
•  Zeile 2: 01.04.2028 Tarifziffer pro Jahr Preis pro Jahr: CHF 800.00
•  Das 2-Jahres-Abonnement kostet total CHF 1600.00.
•  Im Rechnungskopf wird das Datum 01.04.2027–31.03.2029 erfasst.

Im Rechnungskopf muss die effektive Abonnementsdauer («Gültig ab» – «Gültig bis») eingegeben werden. In der Detailposition ist das Datum «Gültig ab» zusammen mit der entsprechenden Tarifziffer aufzuführen.

Wichtig: Das «Gültig ab»-Datum muss jeweils dem Abo-Beginn entsprechen und darf nicht auf Wunsch des Kunden geändert (zum Beispiel 1.1.xxxx) werden.

Es muss jeweils die ZSR-Nummer des Leistungserbringers (Fitnesscenter oder Kursanbieter) verwendet werden, bei dem der Kurs stattfindet.

Weitere Informationen finden Sie in der Wegleitung zu Tarif 595.