Tarif 595
Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Standard für die Abrechnung von Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention. Er richtet sich an Kursanbieter, Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios sowie andere Einrichtungen der Sportförderung.
Einführung
Ab 1. Januar 2027 müssen Rückforderungsbelege für gesundheitsfördernde Leistungen nach dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard (XML 5.0) erstellt werden.
Für die Rechnungsstellung wird künftig eine professionelle Softwarelösung benötigt, welche den Rechnungsstandard unterstützt und Tarifstrukturen automatisch aktualisiert.
Der Tarif 595 betrifft ausschliesslich die Rechnungsstellung und hat keinen Einfluss auf die Zertifizierung oder die Anerkennung durch Krankenversicherer. Für weiterführende Informationen und praktische Fragen zur Anwendung des Tarifs 595 helfen die folgenden Fragen und Antworten (FAQ).
Fragen und Antworten zum Tarif 595
- Allgemeine Fragen
- Fragen zum Ablauf der Umstellung auf den Tarif 595 und zum einheitlichen Rechnungsformular
- Übersicht zur Darstellung einer Rechnung
- Fragen zum Tarif 595 und zur Abrechnung von Leistungen
- Abgrenzung Gesundheitsförderung (595) und Komplementär- und Alternativmedizin VVG (590)
- Spezifische Fragen zu eTG
Übersicht zur Darstellung einer Rechnung
Informationen dazu finden Sie in der Wegleitung zu Tarif 595.
Informationen dazu finden Sie in der Wegleitung zu Tarif 595.
Im Tarif 595 gibt es spezifische Tarifziffern für einen «Einzeleintritt» / «pro Lektion». Pro Tag wird eine Zeile oder eine einzelne Rechnung erfasst. Die Anzahl bleibt 1.
Wählen Sie die entsprechende Tarifziffer für «Einzeleintritt» / «pro Lektion». Bei der Anzahl geben Sie 10 ein (10x Einzeleintritt).
Im Tarif 595 gibt es spezifische Tarifziffern für ein Monatsabonnement. Entweder erfolgt nach jedem Monat eine separate Rechnung mit einer Position für einen Monat oder es wird eine Sammelrechnung erstellt. In diesem Fall wählen Sie die entsprechende Tarifziffer mit «pro Monat» und geben Sie die entsprechende Anzahl (zum Beispiel 3 = 3 Monate) ein.
Achtung: Jahresabonnemente, die zum Beispiel in zwölf Raten bezahlt werden, werden nicht mittels Monatsrechnungen/Tarifziffern abgebildet.
Wählen Sie die entsprechende Tarifziffer für ein Jahresabonnement (pro Jahr) aus und geben Sie die Anzahl 1 ein.
Oder wählen Sie die entsprechende Tarifziffer für ein Monatsabonnement mit der Anzahl 12 aus.
Bei einem Mehrjahresabonnement ist pro Jahr eine Zeile zu erfassen.
Beispiel:
| • | Zeile 1: | 01.04.2027 | Tarifziffer pro Jahr | Preis pro Jahr: CHF 800.00 |
| • | Zeile 2: | 01.04.2028 | Tarifziffer pro Jahr | Preis pro Jahr: CHF 800.00 |
| • | Das 2-Jahres-Abonnement kostet total CHF 1600.00. | |||
| • | Im Rechnungskopf wird das Datum 01.04.2027–31.03.2029 erfasst. | |||
Im Rechnungskopf muss die effektive Abonnementsdauer («Gültig ab» – «Gültig bis») eingegeben werden. In der Detailposition ist das Datum «Gültig ab» zusammen mit der entsprechenden Tarifziffer aufzuführen.
Wichtig: Das «Gültig ab»-Datum muss jeweils dem Abo-Beginn entsprechen und darf nicht auf Wunsch des Kunden geändert (zum Beispiel 1.1.xxxx) werden.
| Ich arbeite in einem Fitness- und Gesundheitscenter / Bewegungsstudio mit eigener ZSR-Nummer. Welche Nummer muss im Briefkopf für den Leistungserbringer genannt werden? |
Es muss jeweils die ZSR-Nummer des Leistungserbringers (Fitnesscenter oder Kursanbieter) verwendet werden, bei dem der Kurs stattfindet.
Weitere Informationen finden Sie in der Wegleitung zu Tarif 595.


